Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS amb PT)
Mit Beschluss vom 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das „QS-Verfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS amb PT) als Maßnahme zur Qualitätssicherung und 16. Verfahren der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) auf der Grundlage von § 136a Absatz 2a SGB V eingeführt. Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien.
Der Beschluss ist am 1. September 2024 in Kraft getreten und regelt die Anforderungen an die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter erwachsener Patientinnen und Patienten in Kurz- oder Langzeittherapie als Einzelbehandlung. Gruppen- und Kombinationstherapien sind vom QS-Verfahren ausgenommen.
Vertragsärztlich tätige Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Leistungserbringer) sind nach § 135 a Abs. 2 Satz 1 zur Teilnahme an der gesetzlichen Qualitätssicherung verpflichtet. Dies gilt ebenso für die Erprobungsphase des QS-Verfahrens.
Im Verfahren QS amb PT werden die Daten über die beiden Instrumente, fallbezogene Dokumentation beim Leistungserbringer und Patientenbefragung, erfasst. Leistungserbringer haben dabei die Aufgabe, den QS-Dokumentationsbogen auszufüllen und diesen zu vorgegebenen Zeitpunkten sowie über vorgegebene Datenflüsse zu übermitteln.
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben der Leistungserbringer finden Sie in den FAQ.
Regionale Erprobung seit 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen
Das QS-Verfahren wird gemäß Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 seit dem 1. Januar 2025 regional in Nordrhein-Westfalen über insgesamt sechs Jahre erprobt. Dabei werden Daten von Therapien erfasst, die bis zum 31. Dezember 2028 beendet werden. Ein Erfassungszeitraum umfasst zwei aufeinander folgende Kalenderjahre: 1. Erfassungszeitraum 2025 und 2026, 2. Erfassungszeitraum 2027 und 2028.
Für die Qualitätsmessung werden alle Richtlinientherapien berücksichtigt, die am 1. September 2024 oder später begonnen wurden.
Für Therapien, die vor dem 1. September 2024 begonnen wurden, muss ein verkürzter Bogen dokumentiert werden.Diese Fälle sind jedoch nicht Grundlage der Qualitätsmessung.
Erfassungszeiträume und Rückmeldung der Ergebnisse
Ein Datenerfassungszeitraum umfasst zwei aufeinander folgende Kalenderjahre (Erfassungsjahre): 1. Erfassungszeitraum 2025 und 2026, 2. Erfassungszeitraum 2027 und 2028. Das IQTIG wertet die Daten der fallbezogenen Dokumentation und der Patientenbefragung im Auftrag des G-BA aus. Beide Datensätze werden nicht miteinander verknüpft.
Alle am Verfahren beteiligten Praxen erhalten Rückmeldeberichte (nach jedem zweiten Jahr) und Zwischenberichte (in jedem zwischen den Rückmeldeberichten liegenden Jahr) der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Die Berichte werden Ihnen über die Datenannahmestelle Ihrer KV zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für die Erstellung der Berichte und die Validität der Ergebnisse ist, dass Sie Ihre Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle übermittelt haben.
Das IQTIG übermittelt dem G-BA die Ergebnisse alle zwei Jahre bis zum 31. Mai in Form der Bundesauswertung sowie alle zwei Jahre bis zum 15. August in Form des Bundesqualitätsberichts.
Die Auswertungen werden erstmals nach dem zweiten Jahr der Erprobung erstellt und im Erprobungszeitraum ausschließlich dem G-BA und dem Erprobungsexpertengremium vorgelegt und im Rahmen der Regionalkonferenzen besprochen.
Verfahren in Zahlen
16
Nummer des Qualitätssicherungsverfahrens
ca. 7 000
Am Verfahren beteiligte Leistungserbringer
18
Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen
01.01.2025
Start der regionalen Erprobung in Nordrhein-Westfalen
Auswertung und Rechenregeln
Ambulante Psychotherapie (AmbPT)
Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
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Erfassungsjahr 2026
V01 / 04.03.2025 / 605 KB
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Erfassungsjahr 2025
V02 / 16.05.2024 / 810 KB
Validierter Fragebogen
Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA einen Fragebogen entwickelt und validiert. Dieser wurde bei der vom G-BA beauftragten Überarbeitung der Patientenbefragung hinsichtlich der Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie und Systemische Therapie geprüft und angepasst. Der überarbeitete Fragebogen richtet sich an Patientinnen und Patienten mit abgeschlossener Einzeltherapie.
Welche Themen in den Fragebögen abgebildet werden, erarbeitet das IQTIG in einem mehrstufigen Entwicklungsprozess.
Der Fragebogen ist urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des G-BA gestattet. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
Fragebogen der Patientenbefragung ambulante Psychotherapie (PAPSYFB)
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Spezifikationsjahr 2026
V01 / 12.01.2024 / 324 KB
Spezifikationsjahr 2025
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Spezifikationsjahr 2025
V01 / 12.01.2024 / 361 KB
Spezifikation
Ambulante Psychotherapie (APSY)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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Spezifikationsjahr 2026
110 KB
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Spezifikationsjahr 2025
109 KB
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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Spezifikationsjahr 2026
755 KB
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Spezifikationsjahr 2025
751 KB
Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
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Spezifikationsjahr 2026
54 KB
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Spezifikationsjahr 2025
54 KB
Exportmodule | Anwenderinformationen QS-Filter
Ambulante Psychotherapie (SV) (APSY_SV)
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Spezifikationsjahr 2026
54 KB
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Spezifikationsjahr 2025
54 KB
Ambulante Psychotherapie (KV) (APSY_KV)
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Spezifikationsjahr 2026
54 KB
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Spezifikationsjahr 2025
54 KB
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (PAPSY)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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Spezifikationsjahr 2026
33 KB
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Spezifikationsjahr 2025
32 KB
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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Spezifikationsjahr 2026
550 KB
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Spezifikationsjahr 2025
544 KB
Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
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Spezifikationsjahr 2026
54 KB
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Spezifikationsjahr 2025
54 KB
Exportmodule | Anwenderinformationen QS-Filter
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (SV) (PAPSY_SV)
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Spezifikationsjahr 2026
54 KB
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Spezifikationsjahr 2025
54 KB
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (KV) (PAPSY_KV)
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Spezifikationsjahr 2026
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Spezifikationsjahr 2025
54 KB
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Begleitdokumente
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Informationsflyer für Patientinnen und Patienten
17.09.2024 / 1 MB
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Informationsflyer für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
17.09.2024 / 1 MB