Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS amb PT)

Mit Beschluss vom 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das „QS-Verfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS amb PT) als Maßnahme zur Qualitätssicherung und 16. Verfahren der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) auf der Grundlage von § 136a Absatz 2a SGB V eingeführt. Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien.
Der Beschluss ist am 1. September 2024 in Kraft getreten und regelt die Anforderungen an die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter erwachsener Patientinnen und Patienten in Kurz- oder Langzeittherapie als Einzelbehandlung. Gruppen- und Kombinationstherapien sind vom QS-Verfahren ausgenommen.

Vertragsärztlich tätige Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Leistungserbringer) sind nach § 135 a Abs. 2 Satz 1 zur Teilnahme an der gesetzlichen Qualitätssicherung verpflichtet. Dies gilt ebenso für die Erprobungsphase des QS-Verfahrens.
Im Verfahren QS amb PT werden die Daten über die beiden Instrumente, fallbezogene Dokumentation beim Leistungserbringer und Patientenbefragung, erfasst. Leistungserbringer haben dabei die Aufgabe, den QS-Dokumentationsbogen auszufüllen und diesen zu vorgegebenen Zeitpunkten sowie über vorgegebene Datenflüsse zu übermitteln.
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben der Leistungserbringer finden Sie in den FAQ.

Regionale Erprobung seit 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen

Das QS-Verfahren wird gemäß Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 seit dem 1. Januar 2025 regional in Nordrhein-Westfalen über insgesamt sechs Jahre erprobt. Dabei werden Daten von Therapien erfasst, die bis zum 31. Dezember 2028 beendet werden. Ein Erfassungszeitraum umfasst zwei aufeinander folgende Kalenderjahre: 1. Erfassungszeitraum 2025 und 2026, 2. Erfassungszeitraum 2027 und 2028.

Für die Qualitätsmessung werden alle Richtlinientherapien berücksichtigt, die am 1. September 2024 oder später begonnen wurden. 
Für Therapien, die vor dem 1. September 2024 begonnen wurden, muss ein verkürzter Bogen dokumentiert werden.Diese Fälle sind jedoch nicht Grundlage der Qualitätsmessung.

Erfassungszeiträume und Rückmeldung der Ergebnisse

Ein Datenerfassungszeitraum umfasst zwei aufeinander folgende Kalenderjahre (Erfassungsjahre): 1. Erfassungszeitraum 2025 und 2026, 2. Erfassungszeitraum 2027 und 2028. Das IQTIG wertet die Daten der fallbezogenen Dokumentation und der Patientenbefragung im Auftrag des G-BA aus. Beide Datensätze werden nicht miteinander verknüpft.
Alle am Verfahren beteiligten Praxen erhalten Rückmeldeberichte (nach jedem zweiten Jahr) und Zwischenberichte (in jedem zwischen den Rückmeldeberichten liegenden Jahr) der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Die Berichte werden Ihnen über die Datenannahmestelle Ihrer KV zur Verfügung gestellt. 

Voraussetzung für die Erstellung der Berichte und die Validität der Ergebnisse ist, dass Sie Ihre Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle übermittelt haben.
Das IQTIG übermittelt dem G-BA die Ergebnisse alle zwei Jahre bis zum 31. Mai in Form der Bundesauswertung sowie alle zwei Jahre bis zum 15. August in Form des Bundesqualitätsberichts.
Die Auswertungen werden erstmals nach dem zweiten Jahr der Erprobung erstellt und im Erprobungszeitraum ausschließlich dem G-BA und dem Erprobungsexpertengremium vorgelegt und im Rahmen der Regionalkonferenzen besprochen.

Auswertung und Rechenregeln

Ambulante Psychotherapie (AmbPT)

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Validierter Fragebogen

Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA einen Fragebogen entwickelt und validiert. Dieser wurde bei der vom G-BA beauftragten Überarbeitung der Patientenbefragung hinsichtlich der Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie und Systemische Therapie geprüft und angepasst. Der überarbeitete Fragebogen richtet sich an Patientinnen und Patienten mit abgeschlossener Einzeltherapie. 

Welche Themen in den Fragebögen abgebildet werden, erarbeitet das IQTIG in einem mehrstufigen Entwicklungsprozess.
Der Fragebogen ist urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des G-BA gestattet. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

Fragebogen der Patientenbefragung ambulante Psychotherapie (PAPSYFB)

Spezifikationsjahr 2025

Spezifikation

Ambulante Psychotherapie (APSY)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Exportmodule | Anwenderinformationen QS-Filter

Ambulante Psychotherapie (SV) (APSY_SV)
Ambulante Psychotherapie (KV) (APSY_KV)

Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (PAPSY)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Exportmodule | Anwenderinformationen QS-Filter

Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (SV) (PAPSY_SV)
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (KV) (PAPSY_KV)

Veröffentlichungen

Zusatzinformationen